Für Mitarbeitende und externe Stakeholder
Whistleblowing-Meldungen
Für Mitarbeitende und externe Stakeholder
Wenn Sie Bedenken hinsichtlich eines Risikos, eines Fehlverhaltens oder eines Missstands im Zusammenhang mit unserer Organisation haben, ermutigen wir Sie, diese offen anzusprechen – unabhängig davon, ob Sie ein interner Mitarbeiter oder ein externer Stakeholder (z. B. Geschäftspartner, Lieferanten, ehemalige Mitarbeitende, Patienten o. Kunden) sind.
Für interne Mitarbeitende:
Wir hoffen, dass Sie sich in der Lage fühlen, Bedenken zunächst mit Ihrem direkten Vorgesetzten zu besprechen – mündlich oder schriftlich. Sie können sich alternativ auch an die zuständige lokale Personalabteilung wenden.
Alle Mitarbeitenden werden ermutigt, wenn möglich zunächst eine interne Lösung anzustreben. Sollte dies jedoch nicht möglich oder unangemessen sein – z. B. bei Bedenken gegenüber der eigenen Führungskraft oder bei Interessenkonflikten – können Sie sich direkt an Ihren Personalvertreter wenden oder den offiziellen Meldekanal der Next Clinics Gruppe nutzen.
Für externe Stakeholder:
Auch externe Parteien haben die Möglichkeit, Hinweise oder Bedenken über unser Whistleblowing-System zu melden. Der Meldekanal steht allen offen, die in einer geschäftlichen Beziehung zur Next Clinics Gruppe stehen oder standen und relevante Informationen zu Fehlverhalten oder Risiken mitteilen möchten.
So reichen Sie eine Meldung ein:
-
Telefonisch (aus Deutschland): +49 800 9687 4357
Ansprechpartner:
Die direkten Kontaktstellen für Whistleblowing sind:
-
Group HR Manager: Überwacht, koordiniert und/oder unterstützt jeden einzelnen Fall, auf den die Whistleblowing-Politik Anwendung findet. Der Vorstand und der Managing Director der Next Clinics Group werden bei bedeutenden Fällen entsprechend informiert.
Diese Struktur ermöglicht eine sachgerechte Bearbeitung auf lokaler wie gruppenweiter Ebene und hilft, mögliche Interessenkonflikte zwischen Hinweisgeber und Empfänger zu vermeiden.
Wenn ein Hinweis über Telefon oder ein anderes mündliches Medium mit Aufzeichnung erfolgt, kann – mit Zustimmung des Hinweisgebers – wie folgt dokumentiert werden:
-
durch eine Tonaufnahme des Gesprächs oder
-
durch eine schriftliche, vollständige Abschrift, erstellt durch das zuständige Bearbeitungsteam.
Wenn die Identität des Hinweisgebers bekannt ist oder bekannt wird, erhält er die Möglichkeit, die Abschrift zu prüfen, zu korrigieren und zu bestätigen. Ein etwaiger Widerruf der Einwilligung hat keine rückwirkende Wirkung auf bereits erfolgte Verarbeitungen.
Der Eingang Ihrer Meldung wird Ihnen innerhalb von sieben Tagen bestätigt.